So kommen Sie zu uns.
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Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart
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mit öffentlichen Verkehrsmitteln
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mit der Bahn oder den S-Bahn-Linien S1, S2 und S3 zum Bahnhof Bad Cannstatt, 15 Minuten Fußweg
mit den Stadtbahn-Linien U1 und U13 bis zur Haltestelle "Uff-Kirchhof", 5 Minuten Fußweg |
mit dem PKW
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Anfahrt über Fellbach (über Waiblinger Straße) Achtung: über die Taubenheimstraße ist aus dieser Richtung keine direkte Durchfahrt zum LKA möglich.
Anfahrt über die B14, Anschlussstelle Benzstraße (erste Möglichkeit links, links halten bis "Alte Untertürkheimer Straße")
Anfahrt über B14 aus Stuttgart-Mitte (über König-Karls-Brücke, Bahnhofstraße/Deckerstraße) |
Bitte beachten Sie,
dass beim LKA BW - aufgrund der Lage inmitten eines Wohngebiets - die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt sind.
Die meisten angrenzenden Straßen sind Anlieger-Straßen. Parkverstöße werden erfahrungsgemäß dem zuständigen Polizeirevier gemeldet und von dort aus geahndet. Für unsere Besucher verfügen wir über eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen. Wenn Sie einen dieser Plätze nutzen möchten, wenden Sie sich bitte bei Ihrer Ankunft an die Hauptpforte.