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Landeskriminalamt BW > Seiten > KGK.aspx  


Aufgaben der Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung

Aufgabe und Zielsetzung der KGK ist, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen Vorgehens gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen. Hierzu sollen in der Koordinierungsgruppe insbesondere

  • Empfehlungen zur Verhütung von Korruption erarbeitet und aktualisiert, bereits ausgesprochenen Empfehlungen evaluiert,
  • Möglichkeiten von behördenübergreifend besetzten Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung von Korruption unterstützt,
  • Kontakte zur Leitung von Großprojekten in Baden-Württemberg hergestellt und über Maßnahmen zur Korruptionsprävention informiert,
  • Behördenübergreifende Fortbildungsveranstaltungen und Dienstbesprechungen konzipiert, organisiert und entsprechendes Lehrmaterial zur Verfügung gestellt

werden.

Zur Umsetzung der o.g. Zielsetzung treffen sich die Mitglieder der KGK in der Regel einmal jährlich. Die bisher von der KGK ausgesprochenen Empfehlungen sind in den nebenstehenden Berichten zusammengefasst. Eine Fortschreibung der Berichte wird bei Bedarf erfolgen.

 Mitglieder

 

Als ständige Mitglieder sind in der KGK vertreten:   Anlassbezogen werden insbesondere hinzugezogen:
 


Die Leitung der Koordinierungsgruppe obliegt dem
Landeskriminalamt Baden-Württemberg.

 

 

 Präventionsmaterial zum Thema Korruptionsverhütung und - bekämpfung


Einrichtung der KGK

Die Landesregierung hat 1996 verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Verhütung und Bekämpfung von Korruption zu intensivieren. Aus diesem Anlass beschloss der Ministerrat am 08.10.1996 die Einrichtung der "Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung" - KGK - beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg

Aktualisierungserlass des IM BW vom 31.07.2007

 

 Geschäftsstelle KGK

 
Tel.:
0711-5401-2401

Fax: 0711-5401-2405

oder per E-Mail
  
 

 Vertrauensanwalt

Seit 1. September 2009 steht allen Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung ein Vertrauensanwalt als neutraler und unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Er nimmt Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für Korruptionsstraftaten enthalten und überprüft Wahrheitsgehalt und strafrechtliche Relevanz.

Hier geht es zum Vertrauensanwalt...

Informationen des Innenministeriums zu diesem Thema

 Publikationen